Samstag, 04. September 2010 23:06 : 4 Besucher online
Ihre Arbeitskraft
 
 

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Das Risiko, die eigene Arbeitskraft zu verlieren, wird in aller Regel unterschätzt. Immerhin hat im Februar 2007 die Deutsche Rentenversicherung an insgesamt über 1,5 Millionen Menschen eine Rente wegen Erwerbsminderung ausgezahlt.
 
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung beruht Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen nicht auf einem Unfall, sondern auf Krankheiten. Psychische Erkrankungen, Rheuma, Wirbelsäulen- und Knochenerkrankungen sowie Herz- und Kreislauferkrankungen stehen dabei auf der Liste ganz oben.
 
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Verlust der Arbeitskraft – Woher kommt jetzt Geld?

Achtung!

Junge Menschen gehen leer aus!

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für ihre Versicherten neben den Alters- und Hinterbliebenenrenten auch Schutz für den Fall der Erwerbsminderung
 
Schüler, Studenten und Berufseinsteiger stehen bei dem Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Nur wenn man nicht wenigstens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat und davon mindestens 36 Monate in den letzten fünf Jahren liegen, geht man im Falle der Berufsunfähigkeit leer aus.
Aber auch später, wenn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass im Fall der Fälle der notwendige Lebensunterhalt vollständig oder auch nur ausreichend gedeckt wird.
 

Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung reicht oft nicht.

Die Einnahmen aus der gesetzlichen Renten-versicherung werden häufig überschätzt. Die durchschnittliche Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung betrug im Februar 2007 für Frauen 578 Euro und für Männer 673 Euro. Die Höhe der tatsächlichen Auszahlung im Einzelfall hängt wesentlich von der bereits erlangten Rentenanwartschaft ab
   
Seit 2001 gibt es für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt man, wenn man nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden am Tag überhaupt zu arbeiten. Auf den bisher ausgeübten Beruf kommt es dabei nicht mehr an. Außerdem kommt es auch nicht darauf an, ob man tatsächlich einen Arbeitsplatz findet. Wer unter den genannten Bedingungen noch wenigstens drei Stunden aber nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
 
Private Absicherung ist empfehlenswert.
 
Konsequenz der Regelungen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist, dass insbesondere Schüler, Studenten und Berufseinsteiger aufgrund fehlender Beitragszahlungen oft gar keinen Anspruch besitzen. Andere gehen trotz Beitragszahlung dann leer aus, wenn sie zwar ihren Beruf, beispielsweise als Installateur nicht mehr ausüben können, aber dennoch ein Restleistungsvermögen über sechs Stunden für irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt besitzen. Lediglich für die vor dem 02.01.1961 Geborenen gibt es noch einen Berufsschutz
in der gesetzlichen Rentenversicherung – für jüngere Personen ist dieser weggefallen. Deshalb ist eine private Absicherung oft empfehlenswert.
 
Zur Absicherung der Arbeitskraft werden u.a. folgende Produkte angeboten:
 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Dread-Disease (Schwere-Krankheiten)-Versicherung
und Unfallversicherung.

Wobei die Unfallversicherungen lediglich Schutz bei Unfall bieten.

   
Je früher, desto besser - Wir beraten Sie gerne.

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